Zum Hauptinhalt springen
+++ Aufgrund der Wetterbedingungen in Spanien und Italien kommt es derzeit zu Lieferverzögerungen. Sie werden über Ihre Bestellung auf dem laufendem gehalten. Wir bitten dies zu entschuldigen. +++ Aufgrund der Wetterbedingungen in Deutschland kommt es zu Beeinträchtigungen in bestimmten Zustellgebieten. Sie werden über ihre Bestellung auf dem laufendem gehalten. Wir bitten dies zu entschuldigen.+++

Lieferkettengesetz

MEGAPROFI positioniert sich im Lieferkettengesetz


Seit dem 01.02.2023 hat die Europäische Union ein einheitliches Lieferkettengesetz zur Bekämpfung von Menschenrechten auf den Weg gebracht. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt mit dem Ziel, dass Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch Konsumenten davon profitieren.

Auch wenn es für MEGAPROFI heißt, mehr Personal, mehr Kosten & weniger Beständigkeit am Markt zu haben, gehen wir gewissermaßen gegen Menschenrechte vor - so auch in unseren Beziehungen mit unseren Lieferanten, Hersteller & Partner.

Das Lieferkettengesetz im Überblick

Das Gesetz stärkt in globalen Lieferketten Menschenrechte und den Umweltschutz. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette.

Zunächst müssen Unternehmen die Risiken in ihren Lieferketten ermitteln, bewerten und priorisieren. Aufbauend auf den Ergebnissen werden eine Grundsatzerklärung veröffentlicht und Maßnahmen ergriffen, um Verstöße gegen die Menschenrechte sowie Schädigungen der Umwelt zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen notwendig sind. Zu den weiteren Pflichten gehören auch die Einrichtung von Beschwerdekanäle für die Menschen in den Lieferketten und die regelmäßige Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.

Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten. Denn sie erhalten durch das Gesetz Rechtssicherheit und eine verlässliche Handlungsgrundlage für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement mit resilienten Beschaffungswegen. Den Verbraucher*innen bringt das Lieferkettengesetz die Sicherheit, dass insbesondere große Unternehmen in Deutschland nun einen noch stärkeren Fokus auf faire Herstellung legen müssen.

Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.

Das Gesetz stärkt Menschenrechte und den Umweltschutz. Dazu zählen unter anderem:

  • der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung,
  • der Schutz vor Landraub,
  • der Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • das Recht auf faire Löhne,
  • das Recht, Gewerkschaften zu bilden,
  • der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.

Weitere Informationen: wirtschaft-menschenrechte.de/lieferkette

Nimm Kontakt auf!
+49 89 904 220-020
+49 89 904 220-029